Anti-Flushergesetzbuch:
§1 Der Dush:
Es ist bei Todesstrafe untersagtz, bereits in der Dunkelzeit anzugreifen. Hierzu zählt insbesondere das Töten von Zivilisten (Dorfbewohner männlich, Dorfbewohner weiblich) mit Hilfe von Milizsoldaten. Auch sind andere denkbare Konstellationen wie ein Wiederaufbauen des eigenen Dorfzentrums in aggresiver Position oder Übergriffe mit Dorfbewohnern strengstens verboten!
Ausdrücklich erlaubt ist jedoch die Einnahme bzw. Zerstörung von gegnerischen Anlagen, die zur Kontrolle von Ressourcen dienen, die eindeutig nicht zu den Startressourcen des Gegners (3 Goldminen, 2 Steinminen, 2 Wildschweine, Beerenbüsche, Rehe, 8 Schafe). Sollten diese in besonders aggresiver Position errichtet worden sein, ist die Zerstörung selbiger in jedem Fall als moralisch vertretbar, ebenso wie die Tötung aller Besetzungseinheiten.
§2 Der Flush:
Es ist strengstens verboten, mit sämtlichen Einheiten der Feudalzeit anzugreifen, bevor nicht wenigsens das Erreichen der 60. Spielminute gegeben ist. Einheiten der Feudalzeit sind der Speerkämpfer, der Schwertkämpfer, der Berittene Späher, der Bogenschütze und der Plänkler. Allerdings ist es erlaubt, mit oben genannten Einheiten Einrichtungen des Gegners anzugreifen, die per Definition nicht zu dessen Hauptdorf gehören. Nicht zum Hauptdorf des Gegners gehören ...
1. Gebäude, die durch ihren deutlichen Abstand zum Startdorfzentrum des Gegners nicht zur Hauptsiedlung gezählt werden können, sowie
2. Gebäude und Einheiten, die einen Mindestabstand zum übrigen Stadtkern des Gegners aufweisen sowie insbesondere
3. Gebäude und Einheiten, die besonders aggresiv platziert worden sind, sodass ein Angriff zu befürchten ist oder zumindest eine Eingrenzung der eigenen Entwicklungsmöglichkeiten.
Desweiteren ist es untersagt, mit Hilfe von Gebäuden den Gegner insofern zu behindern, dass seine Zivilisten und oder (Militär-)Gebäude zu Schaden kommen. Dazu zählen insbesondere
1. Das Errichten von Türmen in der Nähe des gegnerischen Dorfes und
2. Das sog. "Einwallen" von Ressourcen durch Stein- und/oder Holzwälle.
§3 Der Castlerush:
Auch in der Ritterzeit sind Angriffe auf das Hauptdorf des Gegners noch untersagt. Besonders der Einsatz von Belagerungswaffen - Rammbock, Mange, Skorpion - ist strengstens verboten. Auch dürfen Einheiten, die in der Lage sind, Dorfzentren einzureißen (etwa Ritter) nicht in Kontakt mit der Wirtschaft und der Infrastruktur des Feindes kommen. Desweiteren sind alle weiteren Ritterzeiteinheiten, also Langschwertkämpfer, Pikenier, Leichte Kavallerie, Kamelreiter, Armbrustschütze, Elite-Plänkler, Berittener Drogenschütze vom Hauptdorf des Gegners fernzuhalten. Es ist jedoch ausdrücklich erlaubt, gegnerische Anlagen und Einheiten (auch Zivilisten!), die sich eindeutig vom gegnerischen Hauptdorf abspalten anzugreifen und zu töten. Das gilt auch für Dorfzentren, insbesondere wenn sie sich an nicht erneuerbaren Ressourceen (Gold, Stein) befinden.
§4 Angriffe in der Imperialzeit:
Angriffe in der Imperialzeit sind generell erlaubt, jedoch besteht ein Angriffsverbot bis zur 60. Spielminute. Vor Ablauf dieser Frist sind Angriffe auf das gegnerische Hauptdorf weiterhin untersagt. Nach Ablauf der Frist dürfen militärische Handlungen jeden Umfangs stattfinden. Das gilt auch für moralisch fragwürdige Handlungen wie etwa
1. Das gezielte Töten von Zivilisten oder
2. Das Zerstören von Gebäuden wie Klöstern oder Burgen.
§5 Ausnahmen vor Ablauf der 60 Minuten:
Es ist ausdrücklich erlaubt,
1. Gebäude und Einheiten zu zerstören, die offenbar nicht zum Hauptdorf gehören.
2. Schäden in Form psychischer Deformationen beim Gegner zu hinterlassen, indem man in stört, aber nicht beeinträchtigt. Dies ist jedoch nur in indirekter Weise möglich, also etwa durch störende Chatnachrichten oder andauerndes Leuchtsignalfeuer!
3. Mönche und Mönche mit Reliquien zu töten.
4. Militärgebäude zu zerstören, die sich aufgrund ihrer Position als bedrohlich darstellen.
Soviel zur Definition.